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Schwerlasttransporte

Sie stehen vor der Aufgabe einen Schwerlasttransport zu planen? Eine im wahrsten Sinne des Wortes schwere Aufgabe, die Ihnen dank all-packer.de leicht fallen wird. Aufwendige Schwerlasttransporte unterliegen in Deutschland und ganz Europa umfangreichen Verordnungen und Auflagen, die es genauestens einzuhalten gilt. Uns ist bewusst, dass es sich bei der Fracht, die per Schwerlasttransport transportiert wird, mit Sicherheit um für Sie wertvolle Waren, Produkte oder anderes handelt. Aus diesem Grund vermitteln wir Ihnen kompetente Dienstleistungsunternehmen, welche sich auf den Schwerlasttransport spezialisiert haben.

Wir von All-packer.de verfügen über ein breites Netzwerk an zuverlässigen und professionellen Dienstleistern, die ihr Handwerk verstehen und hervorragende Referenzen vorzuweisen haben. Kämpfen Sie sich nicht durch den Dienstleister-Dschungel, sondern vertrauen Sie auf die echten Experten.

Ein Schwertransport sollte von einem Transportunternehmen ausgeführt werden, das auf solche Transporte spezialisiert ist und über entsprechende Ausstattung sowie ausgebildetes Personal verfügt. Es benötigt viel Erfahrung und Fachwissen im Umgang mit Schwerlaste, um einen solchen Transport vorzunehmen. Wir arbeiten eng mit unseren Partnerunternehmen zusammen und haben ein großes, professionelles Netzwerk an entsprechenden Transportunternehmen aufgebaut. Wir verweisen Sie an den Dienstleister mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Transportvorhaben.

Ab wann handelt sich um einen Schwerlasttransport?

Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland regelt, wann ein Transport zu einem Schwerlasttransport wird. Es gibt keine ganz exakten Richtwerte, doch viele Punkte die es zu berücksichtigen gilt. Ein Schwertransport definiert sich nach Fahrtroute, Achsenlasten und den Gesamtabmessungen der Zugmaschine im beladenen Zustand. Als ungefährer Wert gilt dass es sich bei einer Last ab 44 Tonnen Gesamtgewicht um einen Schwerlasttransport handelt. Bei den Abmessungen des Fahrzeuges gilt als Sondertransport, was über die normal gültigen Abmessungen hinausgeht. Gemäß StVZO sind folgende Abmessungen als Normalmaße festgelegt: Fahrzeughöhe 4,00m, Fahrzeugbreite 2,55m und Fahrzeuglänge bei Sattelkraftfahrzeugen etwa 16m.

Grundsätzlich werden bei Transporten drei Kategorien unterschieden:
1. Großraumtransporte: Transporte mit großen Abmessungen und eher kleinem Gewicht.
2. Schwertransporte: Transporte mit geringen Abmessungen und sehr hohem Gewicht.
3. Großraum- und Schwertransporte: Transporte mit großen Abmessungen und zugleich sehr hohem Gewicht.

Außerdem gilt für Schwerlasttransporte: Die Ladung darf nicht in Einzelteile zerlegt werden können, die dann ein geringeres Gewicht oder geringere Abmessungen hätten.

Welche Route fährt ein Schwerlasttransport-Fahrzeug?

Die Fahrtroute für einen Schwerlasttransport muss sorgfältig geplant werden, da nicht alle Straßen und Brücken für solch einen Sondertransport geeignet sind. Des Weiteren gilt es immer zu prüfen, ob der Schwerlasttransport nicht per Bahn oder auf Wasserstraßen durchführbar ist. Nur wenn dies aus logistischen Gründen nicht umsetzbar ist, darf das deutsche Straßennetz genutzt werden. Straßen und weitere Infrastruktur wie Brücken oder Ampeln dürfen durch den Transport selbstverständlich keinen Schaden nehmen. Die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer muss möglichst gering sein, so gibt es in Deutschland ausgewiesene Strecken, die speziell für Sondertransporte zugelassen sind. Neue Routen müssen exakt überprüft und vor Transportbeginn genehmigt werden.

Wann fahren Schwerlasttransporte?

Ein Schwerlasttransport ist an sogenannte Sperrzeiten gebunden, die in dem Auflagenkatalog ‚RGST‘ geregelt werden. Im Allgemeinen darf ein Schwertransport nur in der Zeit von Montag 9.00 Uhr bis Freitag 15.00 Uhr durchgeführt werden. Bis zu einer Breite von 3,20m Zugmaschine inklusive Fracht wird meist eine Fahrt in der verkehrsarmen Zeit genehmigt. Das heißt, der Sondertransport darf nicht in der Zeit von 6.00 – 8.30 Uhr und von 15.30 – 19.00 Uhr stattfinden. Ein Schwerlasttransport, der über diese Abmessungen hinausgeht, wird in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr durchgeführt. Während der Ferienzeiten ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen im Allgemeinen ausgeschlossen.

Wer genehmigt einen Schwerlasttransport?

Ein Sondertransport jeder Art benötigt immer eine Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Als Voraussetzung für eine Erlaubnis gilt jedoch zunächst die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Diese muss vor der Fahrt beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Um sicherzustellen, dass die Genehmigung richtig beantragt wird, erarbeiten Sie diese Beantragung gemeinsam mit den Experten unserer Partnerunternehmen.

Was benötige ich für die Sondergenehmigung eines Schwerlasttransports?

Folgende Informationen sind für die Beantragung der Sondergenehmigung eines Schwerlasttransportes zu übermitteln:

  • Adressen von Absender und Empfänger
  • Gewicht der Zugmaschine mit und ohne Fracht
  • Abmessungen der Ladung, Kennzeichen des Kraftfahrzeugs
  • Achsabstände und Achslasten
  • Anzahl der Räder pro Achse
  • Spurweite
  • Beschreibung der Fahrtroute

Unsere Partner helfen Ihnen selbstverständlich gerne dabei, die Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Das Amt übermittelt den gestellten Antrag an die zuständigen Bundesländer und Behörden. Wenn die Zustimmung aller Beteiligten vorliegt, erteilt das Amt die Genehmigung. Darin sind alle Auflagen zur Fahrt gelistet und die Genehmigung gilt maximal bis zum Ende des Folgemonats.

Seit 2008 gilt in ganz Deutschland das System VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte). VEMAGS ist ein internetbasiertes Verfahren, bei dem der Antragsteller seinen Genehmigungsantrag nach § 29, 46 StVO über eine Homepage an die zuständige Behörde richtet. Die Behörde leitet dann innerhalb dieser Plattform die Genehmigungsanfrage an die involvierten Stellen weiter. Das Verfahren beschleunigt das bisherige Antragsverfahren enorm, da die Weitergabe rasch und reibungslos verläuft. Praktisch ist dass der Status des Antrags jederzeit online nachvollziehbar ist.

Wer bietet einen Schwerlasttransport an?

Grundsätzlich kann ein Antragsteller seinen Sondertransport auch selbst durchführen. Für einen Schwerlasttransport sind jedoch so viele Auflagen und Bedingungen zu erfüllen, dass besser ein Transportunternehmen beauftragt wird, das sich auf den Schwerlasttransport spezialisiert hat. Es muss eine entsprechende Zugmaschine vorhanden sein, die Sonderfrachten sicher aufnehmen kann. Ein Fahrer, der das Fahrzeug perfekt beherrscht, stellt sicher, dass unterwegs keine Schwierigkeiten entstehen. Der Schwerlasttransport selbst muss in allen Belangen absolut sicher ausgeführt werden können und darf zu keiner Zeit eine Gefahr darstellen. Durch den Transport dürfen keine Schäden an der Infrastruktur entstehen und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet sein. Je nach Größe, Breite, Gewicht und weiteren Umstände muss der Schwerlasttransport durch Privatfahrzeuge oder die Polizei begleitet und gesichert werden. Unsere Partnerunternehmen kennen alle Vorschriften, die es zu beachten gilt und haben das Fachwissen für diese Transporte. Dieses garantiert, dass Ihr Transport sicher und schadensfrei an sein Ziel gelangt.

Bei unseren Partnern ist Ihr Sondertransport in sicheren Händen, denn wir arbeiten nur mit Experten auf diesem Gebiet zusammen. Schnell und zuverlässig wickeln sie Ihren Transport ab und bringen Ihr Frachtgut sicher an den Bestimmungsort. Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam Ihren neuen Partner.

Wir bieten Ihnen mehr als die Vermittlung von professionellen Partnern für Ihren Schwerlasttransport an. Zu unserem Leistungsangebot gehören ebenfalls das Verpacken, Etikettieren, Abwiegen und Abzählen, sowie Umzugs-, Vieh- und Fahrzeugtransporte. Auch hier übernehmen wir für Sie die Suche nach den richtigen Partnerunternehmen. Da wir über ein sehr breites Netzwerk verfügen, finden wir für Sie schnell und unkompliziert die passende Lösung für Ihr Anliegen zum Transport der verschiedensten Güter.

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